Details zum Lehrgang "Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken"

Übersicht einzelner Module

Der Lehrgang orientiert sich an einem vorgegebenem Anforderungsprofil, das Sie vielleicht gelegentlich lesen.  Anforderungsprofil dieses Lehrgangs

 

Die Deutsche Gesellschaft für Immobilienbewertung (degib) hat das bisherige Modulkonzept, das seit 2000 immer wieder verfeinert und aktualisiert wurde, 2012 erneut evaluiert und an die Bedürfnisse der berufstätigen Zielgruppe optimal angepasst. Folgende Module stehen zur Auswahl:

 

 

Modul I „Grundtatbestände der Verkehrswertermittlung“

Grundtatbestände
(Dr. Sommer)

 

·    Ziel und Zweck der Wertermittlung

·    Adressaten und Rollenverständnis

·    wertrelevante Stichtage

·    Sinn und Zweck der normierten Verfahren

·    Begründung der Verfahrenswahl

·    Grundsätze einer Verkehrswertableitung

·    Einführung in das Wertermittlungsrecht

·    Grundzüge einer Gutachtenprüfung

Jede Liegenschaft hat ihre eigene Historie und daraus abgeleitete Gegenwart. Bei einer Wertermittlung untersucht man in der Regel zunächst die Gegenwart, leitet daraus nachhaltige Daten ab und stellt den Verkehrswert in den meisten Fällen mit Hilfe eines zukunftsorientierten Ertragswerts fest.

Eine Verkehrswertermittlung ist daher eine sachverständige Prognose eines Interessensausgleichs, die leider nur in seltenen Fällen durch ein anschließendes Marktgeschehen überprüft werden kann, denn Verkehrswertgutachten beschäftigen sich meistens mit einer Anteilsbewertung zum Beispiel bei der Gründung einer Gesellschaft oder mit Renditeprognosen für Investoren, mit Fragen der Beleihung oder mit Vermögensauseinandersetzungen bei Erbschafts- und Scheidungsverfahren oder der Versicherung in Brand- und Haftpflichtfällen, aber auch mit Fragen der Sanierung und Umlegung.

Nur rund 20 Prozent der Wertermittlungsfälle betreffen schließlich die Übertragung durch Kauf bzw. Verkauf, sodass lediglich in diesen Fällen im Nachhinein die sachverständige Prognose überprüft werden kann.

Ziel dieser Einführung es, den Teilnehmern die breite Palette der unterschiedlichen Wertermittlungsproblematiken und Lösungsstrategien nahe zu bringen. Der Teilnehmer soll einerseits vorbereitet werden, sein eigenes Gutachten rechtlich und logisch richtig gedanklich zu strukturieren und es mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu erstellen, andererseits aber auch erahnen, wie seine Arbeit von Dritten auf Korrektheit überprüft werden kann.

 

Wesentlich aktualisiert anlässlich der ImmoWertV 2010.

 

Eine ausführliche Seminarunterlage finden Sie im Haufe-Handbuch, Kapitel 3.1 und 8.3, insbesondere 8.3.3.

Vertiefungen finden Sie im Lehrbuch zur Immobilienbewertung, Kapitel 1 und 16

 

Modul II „Sachwertverfahren“

Sachwert
(Dr. Sommer)

 

·    Einführung in die Bodenwertproblematik

·    Verfahrensvorschriften

·    Normalherstellungs­kosten

·    Alterswertminderung

·    Berücksichtigung von Mängeln und Schäden

·    Sachwertfaktoren zur Marktanpassung

·    Schwachstellen des Verfahrens

·    Plausibilitätskontrollen

Das Sachwertverfahren steckt viel Kritik ein. Dennoch gehört es zum unentbehrlichen Handwerkszeug eines jeden Verkehrswertermittlers, vor allem dann, wenn der gewöhnliche Geschäftsverkehr im Einzelfall der Wertermittlung nicht ertragsorientiert entscheidet und handelt. Zur korrekten Anwendung muss der Sachverständige die Verfahrensvorschriften beherrschen und die Schwachstellen des Verfahrens kennen, weshalb diese Aspekte einen Schwerpunkt dieses Teilmoduls bilden.

Darüber hinaus werden Detailfragen des Sachwertverfahrens erläutert. So wird zum Beispiel intensiv auf die Anwendung der derzeit amtlich gültigen Normalherstellungskosten (NHK 2000) und die diesbezüglichen Korrekturfaktoren eingegangen. Weiterhin wird erläutert, wie die Alterswertminderung zu ermitteln ist und welche weitreichenden Konsequenzen sich daraus ergeben. Zudem wird die korrekte Anwendung von Sachwertfaktoren sowie die Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden erörtert.

Nach Abschluss dieses ersten Moduls ist der Teilnehmer bereits in der Lage, eine durchaus brauchbare Abschätzung des Verkehrswerts eines Einfamilienhaus abzugeben.

 

Wesentlich aktualisiert anlässlich der Sachwertrichtlinie 2012.

 

Eine ausführliche Seminarunterlage finden Sie im Haufe-Handbuch, Kapitel 3.3.

Vertiefungen finden Sie im Lehrbuch zur Immobilienbewertung, Kapitel 2, 5 und 10

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Modul III „Rechtsgrundlagen“

Wertermittlungsrecht I
(RA Dr. Lind)

 

·    Einführung in die relevanten Rechtsgebiete

 

 

 

Bau- und Planungsrecht I
(RA Lind)

 

·    Die zulässige Nutzung des Grundstücks

 

 

 

Der Sachverständige muss eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften kennen und bei seiner Begutachtung berücksichtigen. Ein systematisches Verständnis des einschlägigen Rechts sowie ein Problembewusstsein sind für seine praktische Tätigkeit unabdingbar. Dieses Teilmodul soll hier zunächst einen Überblick verschaffen:

Was ist wertermittlungsrelevant und wo ist es geregelt?

Auch für den juristischen Laien gut verständlich werden die Rechtsinstitute vorgestellt und anhand von Beispielen erläutert. Im Einzelnen werden folgende Inhalte vermittelt: Rechtsgrundlagen für die Zertifizierung und für die öffentliche Bestellung. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen als Gerichts- oder Privatgutachter. Kursorische Darstellung des relevanten Zivil- und Strafprozessrechts. Vertrag, Haftung und Vergütung des Sachverständigen. Aus dem Bereich Mietrecht: Systematische Darstellung des Mietrechts. Mieterhöhungsbegehren mit dem Schwerpunkt  Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sachenrecht und öffentliche Lasten: Rechtsgrundlagen zur Bestellung von Erbbaurechten und Dienstbarkeiten, sowie kursorische Einführung in das Kreditsicherungsrecht. Erläuterung der Grundbuchordnung und des Katasterrechts anhand von Beispielen. Rechtsgrundlagen zur Bestellung von Baulasten und zur Erhebung öffentlich rechtlicher Beiträge anhand von Beispielen. Bau- und Planungsrecht: Relevante Normen des (novellierten) Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der Landesbauordnung (am Beispiel der BauO NW), z.B.: Vollgeschossdefinition, Abstandsflächen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Gebietstypen und die besonderen Verfahren des BauGB.

Sonstige Rechtsvorschriften: Vermittlung von Grundkenntnissen zum Wohnungseigentumsgesetz, Zwangsversteigerungsgesetz sowie zum Denkmalschutzgesetz.

Weiterhin trägt der Lehrgang der unterschiedlichen Prüfungsrelevanz der Themen dadurch Rechnung, dass auf die besonders relevanten Zusammenhänge und ihre Berücksichtigung in der Verkehrswertermittlung in den folgenden Teilmodulen Bau- und Planungsrecht, Mietwert, Sachen- und Sachverständigenrecht sowie Rechte und Belastungen ausführlich eingegangen wird. In diesem Teilmodul sollen die Grundlagen geschaffen werden, worauf in den folgenden Modulen aufgebaut wird. So wird sichergestellt, dass die besonders prüfungs- und praxisrelevanten Inhalte in ein systematisches Verständnis eingefügt und dadurch besser aufgenommen werden.

 

Modul IV „Bodenwert und Vergleichswert

Bodenwert und Vergleichswert

(Busse)

·    Mittelbare und unmittelbare Wertermittlung des unbebauten und bebauten Grundstücks

·    Vergleichspreise, Bodenrichtwerte, Vergleichsfaktoren

·    Berücksichtigung möglicher Abweichungen von den Zustandsmerkmalen

·    Plausibilitätskontrollen

·    Bewertung öffentlicher Flächen

·    Differenzwertmethode

·    Vorwirkung der Enteignung

Das Vergleichswertverfahren ist das Regelverfahren zur Ermittlung der Bodenwerte von unbe­bauten und bebauten Grundstücken. Ziel dieses Teilmoduls ist es, das Vergleichs­wert­verfahren in seinen Ausprägungen als unmittelbaren bzw. mittelbaren Preis­vergleich in den einzelnen Verfahrens­schritten in Abhängigkeit von dem jeweiligen Bewertungsgegenstand kennen zu lernen. Die sichere Anwendung der Verfahren auf Basis von umfangreichen Recherchen und die korrekte Anwendung der Verfahrens­schritte soll die Teil­nehmer befähigen, über die Anwendung des Vergleichswertverfahrens unter Berücksichtigung weiterer Überlegungen zu marktgerechten Verkehrs­werten zu gelangen.

Dies erfordert zunächst die Darstellung der wertbestimmenden Merkmale von unbebauten und bebauten Grundstücken. Daran anschließend werden Kenntnisse vermittelt, die die Berück­sichtigung von erkennbaren Abweichungen des Bewertungsobjekts von den recherchierten Vergleichspreisen ermöglichen.

Dabei werden anhand von Beispielen und zahlreichen Übungsaufgaben hilfreiche Tipps zur Datenrecherche und Bewertung der recherchierten Eingangsgrößen vermittelt, um dem Anspruch der Ableitung eines marktgerechten Verkehrswerts gerecht zu werden. Daran anschließend wird ein kurzer Überblick über die Bewertung öffentlicher Flächen vermittelt. Dabei wird zwischen Flächen unterschieden, die bereits öffentlich sind und solchen, die künftig öffentlich sein werden.

 

Eine ausführliche Seminarunterlage finden Sie im Haufe-Handbuch, Kapitel 3.2 und 3.5

Vertiefungen finden Sie im Lehrbuch zur Immobilienbewertung, Kapitel 3, 7 und 8.

 

Modul V „Mathematik / Statistik“

Mathematik / Statistik
(Dr. Sommer)

Teil 1 "Elementare Basis"

·    Formale Logik und strenge Schlussweisen

·    Notwendige Arithmetik bis hin zur Potenzrechnung

·    Indexrechnungen

·    Fortschreibungsmethoden

·    Zinsrechnungen

·    Vervielfältiger

·    Rentenrechnungen

·    Abschreibungsdivisoren

·    Annuitäten

·    Zeitrenten, ewige Renten

·    Einführung in die deskriptive Statistik

·    grafische und tabellarische Darstellungsarten

Der Sachverständige der Wertermittlung hat neben intensiver Recherche und darauf aufbauender Argumentation in Hinblick auf den Verkehrswert oftmals recht anspruchsvolle mathematische Berechnungen durchzuführen, die nicht ohne Weiteres schematisiert werden können, wie dies zum Beispiel bei der strengen Vorgehensweise in der Ertragswertermittlung nach Wertermittlungsverordnung der Fall ist. Er muss gewisse mathematische, meistens finanzmathematische Berechnungen fallgerecht selber entwickeln und durchführen. Dafür gibt dieses Modul das grundlegende Rüstzeug.

Der Sachverständige ist auch in aller Regel Autodidakt; er hat sich das notwendige Wissen durch entsprechendes Studium, begleitet mit einschlägigen Seminarbesuchen, angeeignet und in täglicher Praxis verfeinert. Das vermeintlich nicht notwendige mathematische Wissen wird jedoch oftmals als schwerwiegendes Defizit nicht erkannt, was zu eklatanten methodischen Fehlern in Gutachten führen kann.

Um korrekte mathematische Modelle für eine Wertermittlungsaufgabe zu konstruieren, ist ein verinnerlichtes Wissen zumindest der finanzmathematischen Grundlagen und der deskriptiven Statistik notwendig. In erschreckend vielen Gutachten findet man – basierend auf oftmals durchaus anerkennenswerter intellektueller Leistung – schlichte methodische Fehler, welche diese Leistung unmittelbar danach wieder zerstören. Dies muss nicht sein! Ziel ist es in erster Linie, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, derartige Fehler zu vermeiden.

Hinzu kommt, dass der Umgang mit zusätzlicher mathematischer Denkweise den Sachverständigen vielfältiger in seiner Wertermittlungsargumentation werden lässt. Insbesondere kann er erheblich leichter Plausibilitätsprüfungen durchführen, um sein eigenes Urteil zu untermauern. Auch dies ist Ziel dieses Moduls.

 

Zunächst einmal soll – gleichsam als Einstieg – das strenge logische Beschreiben von Sachverhalten und das korrekte Schließen zu einem resultierenden Urteil mit einem einführenden Kapitel über „Formale Logik“ geübt werden.

Es kann auch nicht falsch sein, die wesentliche Basis arithmetischer Hilfsmittel zu Beginn in Erinnerung zu rufen. Wer kennt sich noch aus mit Summen- und Produktschreibweisen, mit Rechenregeln bei Potenzen? Wie verhält es sich mit Ungleichungen etc.? Der Verkehrswert ist bekanntlich stichtagsbezogen; wesentliche Eingangsgrößen müssen deswegen auf diesen Stichtag umgerechnet werden. Dazu gibt es Fortschreibungsmethoden, die weitaus unbekannt sind.

Es gibt in vielen Wertermittlungsfällen die Notwendigkeit, Zahlungen auf- oder abzuzinsen. Ganze Zahlungsreihen, so wie zum Beispiel im tradierten Ertragswertverfahren, repräsentieren sich in einem stichtagsbezogenen Gegenwert. So werden Zinsrechnungen durchgeführt und sowohl vor- und nachschüssige Anfangs- und Endwerte als auch Annuitäten vorgestellt.

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Modul VI „Mietwert”

Mietwert
(RA Dr. Lind)

 

·    Struktur des Mietrechts

·    Grundlegende Begriffe (tatsächliche, nachhaltige, ortsübliche Miete, Kostenmiete etc.).

·    Ableitung von Mieten

·    Der Rohertrag im Verkehrswertgutachten

·    Kündigung eines Mietverhältnisses

·    Besonderheiten bei gewerblichen Mietverhältnissen

·    Verhalten des Gutachters bei Gericht und im Ortstermin

Das wesentliche Verfahren der Wertermittlung ist das Ertragswertverfahren. Gemäß §18, Abs. 2 der ImmoWertV sind die Roherträge aus den marktüblich erzielbaren Einnahmen herzuleiten, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung zu erwarten sind. Diese Einnahmen bestehen nahezu ausschließlich aus Mieten oder Pachten. Die fundierte Ableitung der nachhaltigen Mieteinnahmen bildet somit ein wesentliches Fundament der Ertragswertermittlung. Es kommt nicht darauf an, welche Einnahmen tatsächlich erzielt werden, sondern auf die im konkretem Fall marktüblich und auch rechtlich zulässig erzielbaren Einnahmen. Um den Anforderungen der ImmoWertV zu genügen, sind folglich zumindest die grundlegenden Kenntnisse des Mietrechts unerlässlich.

Den Teilnehmern werden zunächst die wesentlichen rechtlichen und begrifflichen Grundlagen sowie die Systematik des Mietrechts dargelegt. Darauf aufbauend werden die ortsübliche Vergleichsmiete und die Methoden zu ihrer Ermittlung besprochen.

Anhand von Praxisbeispielen werden Hinweise zum Aufbau und zum Inhalt von Mietwertgutachten gegeben. Weiterhin werden die anderen Mieterhöhungsbegründungsmittel, zum Beispiel der  qualifizierte Mietspiegel und die Mietpreisdatenbank besprochen. Dabei werden die sich bei der Datenerhebung und Datenbewertung ergebenden relevanten Probleme behandelt. Außerdem wird der Ablauf des Ortstermins sowie das Verhalten des Sachverständigen vor Gericht behandelt.

 

Eine ausführliche Seminarunterlage finden Sie im Haufe-Handbuch, Kapitel 6.7 und 8.10.

 

 

Modul VII „Ertragswert”

Ertragswert
(Dr. Sommer)

 

·    Ertragswerte nach ImmoWertV

·    verkürzte Verfahren

·    Liquidationswertverfahren

·    Bewirtschaftungskosten

·    Liegenschaftszinssatz

·    Restnutzungsdauer

·    Renditeanalyse

·    Sachwertkomponenten im Ertragswertmodell

Unmittelbar aus den finanzmathematischen Grundlagen lassen sich die in der ImmoWertV normierten Standard-Ertragswertverfahren ableiten. Dem Teilnehmer wird gezeigt, dass es hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit zwei verschiedene Modelle gibt, die jedoch mathematisch äquivalent sind.

Zusätzlich bietet die ImmoWertV das „Ertragswertverfahren mit periodisch unterschiedlichen Erträgen“ an, um die Nähe zu den sogenannten DCF-Verfahren zu zeigen.

Je nach praktischer Aufgabenstellung wendet man gewisse Varianten dieser Verfahrens an. Auch diese lassen sich leicht nachvollziehbar mathematisch darstellen und auch erklären.

Es wird gezeigt, woran man eine Unwirtschaftlichkeit der Bodennutzung erkennt und wie dann mit dem Liquidationsverfahren gearbeitet werden soll.

 

Eine ausführliche vertiefende Seminarunterlage zum gesamten Modul III finden Sie im Haufe-Handbuch, Kapitel 7 sowie im Lehrbuch zur Immobilienbewertung, Kapitel 12.Neben den Mieten und Pachten sind wesentliche Eingangsgrößen im Ertragswertmodell die Bewirtschaftungskosten, der Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer, die es im Einzelfall penibel und wohlbegründet abzuleiten gilt. Dazu gibt es hilfreiche - wenn auch nicht immer verlässliche – Quellen in der Praxis und in der einschlägigen Literatur.

Vertiefend wird in diesem Teilmodul der Liegenschaftszinssatz behandelt, welcher einen enormen Einfluss auf den resultierenden Ertragswert hat: Die Variation um nur einen halben Prozentpunkt des Liegenschaftszinssatzes hat nämlich die Veränderung des Ertragswerts um rund zehn Prozent zur Folge! Das Ertragswertverfahren ist jedoch manchmal lediglich die Basis einer Wertermittlungsmethodik. In besonderen Fällen spielen Sachwertkomponenten ebenfalls eine Rolle, was kaum zur Kenntnis genommen wird.

 

Eine ausführliche Seminarunterlage finden Sie im Haufe-Handbuch, Kapitel 3.4.

Vertiefungen finden Sie im Lehrbuch zur Immobilienbewertung, Kapitel 9.

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Modul VIII „Die baulichen Anlagen“

Die baulichen Anlagen
(Dipl.-Ing. Sauter)

 

·    Das Haus vom Keller bis zum Dach

·    Fachausdrücke, die der Wertermittler sicher beherrschen muss

·    Anfertigung einer informativen und korrekten Baubeschreibung

·    Erkennen von Mängeln und Schäden

·    Berücksichtigung von Mängeln und Schäden in einer Wertermittlung

·    Messen und Prüfen

·    Instandsetzungs- und Modernisierungskosten

·    Mietminderungen

Der bauliche Zustand der Gebäude ist bei der Bewertung eines bebauten Grundstückes von entscheidender Bedeutung. Kamen die Bewertungssachverständigen früher überwiegend aus den Reihen der Architekten, ist dies heute anders gelagert. Geodäten, Betriebswirte, Juristen und Kaufleute aus der Wohnungswirtschaft befassen sich immer mehr mit diesem Aufgabenbereich. Grundsätzlich kann beispielsweise ein Makler die Marktsituation für gebrauchte Immobilien sicherlich besser einschätzen als ein Architekt, der mit Neubauten befasst ist. Die wertrelevanten Schäden kann er jedoch nicht ausreichend beurteilen und bewerten.

Dieses Modul ist grob in drei thematische Teilbereiche untergliedert: Der erste Schwerpunkt liegt auf der Erstellung der Baubeschreibung und der dafür benötigten Grundlagenkenntnisse der Bautechnik. Weiterer Schwerpunkt sind die am häufigsten zu beobachtenden Bauschäden und Baumängel sowie deren Erkennen und Einschätzen ihrer Wertrelevanz in Hinblick auf mögliche Sanierungsmaßnahmen. Schließlich befassen wir uns mit den ermittelten Wertansätzen in den verschiedenen Wertermittlungsverfahren.

Es werden die dazu erforderlichen Kenntnisse anhand von zahlreichen Beispielen und Mustern vermittelt und Arbeitsunterlagen an die Hand gegeben, um sicher an diese Probleme herangehen zu können, aber auch zu erkennen, wann Sonderfachleute zu konsultieren sind.

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Modul IX „Vertiefung des Bau- und Planungsrechts“

Bau- und Planungsrecht II
(RA Dr. Lind)

 

·    Differenzierung zwischen öffentlichem Bau- und Planungs­recht und privatem Baurecht

·    Darstellung der Novellierung durch das EAGBauGB

·    Bewertung des pla­nungs­rechtlichen Status

·    Bauleitplanverfahren

·    Erschließungsrecht

·    Städtebauliche Verträge und Planwertabschöpfung

·    Wertabzüge für den ökologischen Ausgleich

·    Grundzüge der Boden­ordnung

·    Hoheitliche Wertermittlung

·    Sanierungssatzung

·    Allgemeine Planungs­sicherungsmittel

·    Planungsschäden

·    Grundzüge der Sanierungs- und Entwicklungs­maß­nahmen

Viele Vorschriften des öffentlichen Planungs- und Baurechts wirken sich direkt oder indirekt auf den Verkehrswert aus. In diesem Teilmodul sollen diese bewertungsrelevanten Vorschriften dargestellt und ihr Zweck sowie die Praxis­bedeutung erläutert werden. Anhand von Fallbeispielen soll den Teilnehmern ein Gespür für die Anwendbarkeit von planungs­rechtlichen Vorschriften und damit der Entwicklungsmöglichkeit der Liegenschaft vermittelt werden. Die Neuerungen des BauGB 04 werden ausführlich dargestellt.

Darüber hinaus werden alle möglichen planungsrechtlichen Grundlagen, vom unbeplanten Innen- und Außenbereich bis zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan ausführlich erläutert und in ihren Auswirkungen verglichen.

Weiterhin werden Verfahrensbeteiligte, Rahmenbedingungen und Verfahrensablauf des kommunalen Satzungsverfahrens exemplarisch dargestellt. Das Verständnis für diese Abläufe ist für die Bewertung von  Bedeutung, um die Wertentwicklung in den einzelnen Stadien des Bauleitplanverfahrens nachvollziehen zu können und ggf. Zukunftsprognosen treffen zu können.

Zudem ist vielfach für die Umsetzung von Bauleitplänen eine Bodenordnung erforderlich, um erschlossene sowie gemäß der Nutzungsvorgaben des Planungsrechts bebaubare Grundstücke zu erhalten. Gegebenenfalls müssen auch öffentliche Ver­kehrs- und Gemeinbedarfsflächen gesondert parzelliert werden. Dies erfolgt entweder durch freiwillige oder durch hoheitliche Umlegung. Die Verfahren werden ausführlich dargestellt. Die Teilnehmer sollen anhand eines Fallbeispiels nachvollziehen, wie Einwurfs- und Zuteilungswerte gebildet werden. Aus Bewertungssicht sollen die Auswirkungen des Umlegungsvermerks ausführlich besprochen werden, der von Amts wegen in das Grundbuch eingetragen wird.

Weiterhin werden die Grundzüge der Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, sowie die Besonderheiten des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes und der Regelungen zum ökologischen Ausgleich dargestellt.

Es soll auch die Situation bei Vorliegen von planungsrechtlichen Sicherungsmitteln sicher beurteilt werden können.

 

Modul X „Vertiefung des Wertermittlungsrechts“

Wertermittlungsrecht II

(RA Dr. Lind)

 

Teil 1: Einschlägiges Sachenrecht

·    Einführung in das Sachenrecht

·    Beschränkte dingliche Rechte

·    Formelles Immobiliarsachenrecht

 

 

Teil 2: Sachverständigenrecht

·    Vertragsgestaltung

·    Vergütung

·    Verjährung

·    Haftung und Haftungsbegrenzung

·    Besonderheiten beim Gerichtssachverständigen

·    Relevantes Prozessrecht

Eine der schwierigsten Aufgaben der Verkehrswertermittlung ist die Bewertung von Rechten und Lasten an Grundstücken. Während die öffentlichen Lasten bereits in den Modulen „Wertermittlungsrecht“ sowie „Bau- und Planungsrecht“ dargestellt wurden, werden in diesem Modul die beschränkten dinglichen Rechte besprochen, welche nach den Vorschriften des BGB begründet werden können. Zum besseren Verständnis wird eine Einführung in das Sachenrecht vorgeschaltet, in der die tragenden Prinzipien wie z.B. das Abstraktionsprinzip dargestellt werden. Darauf aufbauend werden dann die wichtigsten dinglichen Rechte, wie z.B. das Erbbaurecht, der Nießbrauch, Leitungs- und Wegerechte sowie die Regelungen zum Überbau und das Wohnungseigentumsgesetz vorgestellt.

Neben dem materiellen Immobiliarsachenrecht benötigt der Sachverständige der Wertermittlung auch Kenntnisse aus dem formellen Immobiliarsachenrecht (Grundbuchrecht). Daher werden die wichtigsten Prinzipien der Grundbuchordnung vermittelt und die im Grundbuch anzutreffenden Vermerke und Eintragungen besprochen.

Der Sachverständige muss in ureigenstem Interesse wissen, wie er den Vertrag mit seinem Auftraggeber ausgestalten kann. Die Ausgestaltung der Individualverträge und die Verwendungsmöglichkeiten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Gestaltungsmöglichkeiten zur Vergütung, Verjährungsverkürzung und Haftungsbegrenzung werden besprochen. Die Besonderheiten bei der Erstattung von Gerichtsgutachten, insbesondere bezüglich der Vergütung und Haftung werden in diesem Modul ebenfalls erläutert.

Darüber hinaus werden die notwendigen Kenntnisse des Prozessrechts, wie z.B. der Ablauf der Hauptverhandlung und das selbstständige Beweisverfahren vermittelt. Außerdem wird die nicht minder wichtige Frage besprochen, wie der Gerichtssachverständige sich in kritischen Situationen z.B. bei der Durchführung des Ortstermins oder der mündlichen Erläuterung des Gutachtens in der Hauptverhandlung geschickt verhält.

 

Hinweise dazu finden Sie in diversen Stellen im Haufe-Handbuch; nutzen Sie dabei das Stichwortverzeichnis.

Weitere Hinweise finden Sie im Lehrbuch zur Immobilienbewertung, Kapitel 14.

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Modul XI „Rechte und Lasten“

Rechte und Lasten
(Dipl.-SV Ossenberg)

 

·    Wertermittlungs­grundsätze (WertR und nicht-normierte Verfahren)

·    Erbbaurechte

·    Wege- und Leitungsrechte

·    Baulasten

·    Wohnungsrecht und Nießbrauch

Bei der Verkehrswertermittlung kommt den Begünstigungen und Belastungen von Grundstücken eine häufig unterschätzte Bedeutung zu. Nicht der Blick alleine in Abteilung II des Grundbuchs ist ausreichend, um bestehende Rechte und Belastungen zu erkennen. Vielmehr müssen neben den Rechten und Lasten des privaten Rechts, wie zum Beispiel Wohnungs- oder Erbbaurechte, auch die des öffentlichen Rechtes erkannt und berücksichtigt werden.

Da der Wert eines Grundstücks erheblich von bestehenden Rechten und Lasten beeinflusst werden kann, werden an diesen beiden Seminartagen die Wertermittlungsgrundsätze einerseits nach den Regelungsinhalten der WertR und andererseits anhand alternativer nicht normierter Methoden dargestellt. In diesem Zusammenhang werden den Teilnehmern die notwendigen Kenntnisse vermittelt, den Wert eines Rechts oder einer Belastung als solches und darüber hinaus den Einfluss des zu bewertenden Rechts auf den Verkehrswert zu ermitteln.

Beim Wohnungsrecht und beim Nießbrauch bildet dabei die Kalkulation einer Leibrente einen besonderen Schwerpunkt. Hier besteht eine enge Verknüpfung zum Modul III.

Eine ausführliche Seminarunterlage finden Sie im Haufe-Handbuch, Kapitel 3.7. Zu diesem Thema weisen wir aber auch auf das einschlägige Lehrbuch von Kröll/Hausmann hin.

 

Modul XII „Nicht-normierte Verfahren“

Nicht-normierte Verfahren
(Dr. Sommer)

 

·    Die Inflationsneutralität im tradierten Ertragswertmodell

·    Wertbegriffe in der internationalen Immobilienbewertung

·    Kapitalwertmethode (Discounted Cash Flow)

·    Interner Zins

·    Investmentmethoden

·    Residualwertverfahren

·    Monte Carlo-Verfahren

Die Globalisierung der Märkte und strenge Bilanzierungsforderungen zwingen auch den deutschen Wertermittler, sich mit internationaler Immobilienbewertung und den alternativen Bewertungsverfahren auseinanderzusetzen. Ebenso wichtig wie das Bewertungsverfahren selbst ist auch die Wertdefinition, die einer Wertermittlung zugrunde liegt. Generell unter­liegen nicht-normierte Bewertungen der Definition des offenen Marktwertes (Open Market Value) in Einklang mit den Richtlinien der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), die den offenen Marktwert definieren. Dem Teilnehmer wird ein Überblick vermittelt, welche Anwendungsverfahren es gibt, die anhand von praktischen Beispielen er­läutert werden.

Zunächst wird – in Anknüpfung an das Modul IV, Teil 2 über den Ertragswert – die Inflationsneutralität als wesentliche Besonderheit der Ertragswertermittlung behandelt. Dann wird die Kapitalwertmethode (Discounted Cash Flow) besprochen und daraus der interne Zins als wesentliches Instrument für fundierte Wertanalysen abgeleitet.

Aus den so genannten „Internationalen Verfahren“ werden die Investmentmethode und das Residualwertverfahren besprochen. Schließlich wird das Monte Carlo-Verfahren vorgestellt.

 

Hinweise dazu finden Sie in diversen Stellen im Haufe-Handbuch; nutzen Sie dabei das Stichwortverzeichnis.

 

Modul XIII „Gewerbeimmobilien“

Gewerbeimmobilien
(Stremmel MRICS)

 

·    Informationsbeschaffung

·    wertrelevante Kennziffern recherchieren und bewerten

·    Potentialanalyse von Immobilien

·    praktische Beispiele zur Bewertung rein gewerblich und gemischt genutzter Immobilien

In der Verkehrswertermittlung spielen sowohl die Bewertung rein gewerblich genutzter Objekte, als auch die Bewertung gemischt genutzter Objekte eine wesentliche Rolle.

Anhand von Fällen aus der Bewertungspraxis wird aufgezeigt, wie der Verkehrswert dieser Immobilien unter Berücksichtigung der Überlegungen der überwiegend renditeorientierten Marktteilnehmer schlüssig abgeleitet werden kann. Hierbei werden zunächst die Kennziffern zur Beurteilung des jeweiligen Teilmarkts unterteilt nach Büro-, Handels- und Logistikimmobilien kurz dargestellt, die das Marktgeschehen vor Ort und des betroffenen Produkt­segmentes widerspiegeln.

Von der Prüfung von Flächenangaben über die Kenntnis und Bewertung einiger branchentypischer Standards werden mittels praktischer Anwendungsbeispiele und Übungsaufgaben hilfreiche Tipps zur Informationsbeschaffung und -verarbeitung vermittelt.

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Modul XIV „Gutachtentraining”

Gutachtentraining
(Dipl.-SV Ossenberg)

 

·    Recherchen zur Vorbereitung

·    Arten und Zwecke der Gutachten

·    Form der Gutachten­erstellung

·    Inhalt und Gliederung von Gutachten

·    Mustergutachten

·    Gutachtenerstattungs­grund­sätze

Die tägliche Praxis des Sachverständigen für die Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke erfordert fundierte Kennt­nisse der Gutachtenerstellung als zusammenfassendes Element der Recherche und der Wertermittlung. Inhalt dieses Moduls ist die Vermittlung von entsprechenden Kenntnissen eines logi­schen und nachvollziehbaren Gutachtenaufbaus. Dies beginnt schon mit der Klärung der Aufgabenstellung und der Fragen des Auftraggebers.

Das Gutachten ist das eigentliche Produkt, das dem Auftrag­geber überreicht wird. Nur wenn das Gutachten ver­ständlich und nachvollzieh­bar ist, kann es für den Auftraggeber auch brauchbar sein. Diejenigen Sachverstän­digen, die ihre Gutachten entsprechend erstellen können, werden sich auf Dauer von an­deren abheben und sich am Markt behaupten.

Den Teilnehmern werden alle Aspekte einer fundierten Gutachtenerstellung vermit­telt. Wesentlich dabei ist es, dem Adressaten eines Gut­achtens auch zu dokumentieren, welche genaue Problemstellung dem Gutachten zugrunde liegt und welche Informa­tionen und Daten von wem zur Verfügung gestellt wurden, was wann, wo und weshalb recher­chiert wurde oder was eben nicht. Nur so wird auch das Haftungsrisiko im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf ein Minimum zu reduzieren sein.

Auf die wesentlichen Gutachtenerstattungsgrundsätze wie Nachvollziehbarkeit, Begründungspflicht und Parteilosigkeit wird ver­tiefend eingegangen und insofern an das Modul I angeknüpft.

 

Vertiefungen finden Sie im Lehrbuch zur Immobilienbewertung, Kapitel 15, Beispielgutachten finden Sie im Kapitel 17.

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Modul XV „Verkehrswert“

Verkehrswert
(Dr. Sommer)

 

Teil 1 "Zusätzliche Instrumente und besondere Fälle"

 

·    Sensitivitätsanalyse

·    Erwartungswertanalyse

·    Entscheidungsbaumverfahren

·    Vertiefung zur Verfahrenswahl

·    professionelle Vorgehensweisen in ungewöhnlichen und in seltenen Fällen

Die normierten Verfahren der Wertermittlungsverordnung sind kein erschöpfendes Angebot der zur Verfügung stehenden Vorgehensweisen in der Grundstückswertermittlung. Neue und mit der aktuellen Rechtslage völlig konforme Methoden der Wertermittlung sind mittlerweile aus Erfordernissen der Praxis heraus entstanden, vor allem aus folgenden Gründen:

Erstens: Das tradierte Sachwertverfahren ist für zahlreiche Bewertungsfälle unbrauchbar geworden, da in aller Regel ertragsorientiert bewertet wird. Zweitens: Die Anforderungen an den Sachverständigen werden angesichts komplizierterer Fälle immer höher, vor allem vor dem Hintergrund seines permanenten Damoklesschwerts in Gestalt der persönlichen Haftung. Drittens: Kein Sachverständiger kann es sich bei gegenwärtig ausgeprägter Rechtsprechung noch leisten, in lieb gewordener Tradition überwiegend begründungslos und gleichsam schematisch Gutachten zu erstatten.

Die "Verfahrenswahl" bedeutet in der Praxis mehr als nur die Auswahl eines geeigneten rechtlich vorgegebenen Verfahrens zur Verkehrswertermittlung. Verfahrenswahl heißt vielmehr, sich zu einer Vorgehensweise begründet durchzuringen, unter Anwendung eines oder gar mehrerer Verfahren (oder Teilen davon) und Heranziehung weiterer Instrumente der Grundstückswertermittlung, die dem Praktiker, der seine Fortbildungspflicht vernachlässigt, oftmals gar nicht bekannt sind.

Der professionelle Sachverständige hat auch keine Standardfälle: Jede Liegenschaft ist in ihrer Wertermittlung ein Einzelschicksal und verlangt eine maßgeschneiderte Vorgehensweise. Dieses Teilmodul zeigt die häufigsten Spezifika von Wertermittlungen auf, die jeweils entweder einzeln oder oft auch gebündelt in der Praxis beachtet werden müssen und wofür die Wertermittlungsverordnung mitsamt ihren Richtlinien kaum hilfreiche oder sinnvolle Hinweise bereithält. Gegenstände sind demnach unter anderem folgende Themenkreise:

Die Verfahrenswahl ist zu begründen. In welchen Fällen kann man die Anwendung des Sachwertverfahrens nachvollziehbar begründen? Wie geht man rechtskonform bei ertragsorientierten Problemobjekten (keine unmittelbaren Vergleichswerte, unendliche Restnutzungsdauer, unklares Nutzungskonzept etc.) vor?

Obergutachterlicher Diskussion über das eigene Urteil sollte schon im Vorfeld vorgebeugt werden. Dazu wird das nützliche und praktische Instrument der Sensitivitätsanalyse vorgestellt. Prognoserisiken können mit der so genannten Erwartungswertanalyse eingegrenzt werden. Oftmals ist ein Grundstück unwirtschaftlich bebaut; in solchen Fällen kann mit Hilfe des Liquidationswertverfahrens und auch der Renditeprognose durchaus ein sinnvoller Verkehrswert abgeleitet werden.

 

Eine Fülle von Details finden Sie im Haufe-Handbuch, insbesondere im Kapitel 4.

Vertiefungen finden Sie im Lehrbuch zur Immobilienbewertung, Kapitel 13.

Teil 2 "Abschließende Argumentationsstrategien"

 

·    Aggregationsverbot

·    Ertragsfaktoren

·    Gebäudefaktoren

·    Analogien

·    Plausibilitäten

·    Problemlösung über unstrittige Bandbreiten

Ziel einer Wertermittlung ist in der Regel die wohlbegründete und auch nachvollziehbare Ableitung des Verkehrswerts unter gewissen Bedingungen, die im Wesentlichen in der Wertermittlungsverordnung niedergelegt sind. Sach-, Vergleichs- und Ertragswert sind lediglich Verfahrensergebnisse, die dafür zur Grundlage genommen werden können. Die abschließende Verkehrswertableitung ist kein Verfahrensergebnis, sondern vielmehr Produkt einer gut überlegten Argumentationsstrategie.

Das abschließende Urteil kann noch mit weiteren Instrumenten untermauert werden. Ertrags- und Gebäudefaktoren, aber auch Plausibilitäten, Analogien und unstrittige Bandbreiten beleuchten den aktuellen Wertermittlungsfall aus einem anderen Winkel.

Abschließend wird gezeigt, welche Vorgehensweise zum Ziel führen kann, wenn der traditionelle Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB versagt.

 

Eine ausführliche Seminarunterlage finden Sie im Haufe-Handbuch, Kapitel 3.6.

Vertiefungen finden Sie im Lehrbuch zur Immobilienbewertung, Kapitel 11.

 

Modul XVI „Revision einer Wertermittlung“

Revision einer Wertermittlung
(Dr. Sommer)

 

·    Obergutachten

·    Kontrollgutachten

·    Gegengutachten

·    Systematische dreistufige Vorgehensweise

·    Selbstprüfung des Revisors

·    Qualifikation des Vorgutachters

·    Qualität des Vorgutachtens

Die systematische Revision einer bereits erfolgten Wertermittlung ist eine der schwierigsten Aufgaben des Sach­verständigen. Die einschlägige tradierte Literatur gibt kaum Hinweise in entsprechend struk­tu­rier­ter Form als Hilfsmittel zur Erledigung dieser Aufgabe. Die in diesem Teilmodul gegebenen Arbeitshinweise sind aus lang­jähri­ger Praxis heraus entstanden und sollen dieses Defizit schließen helfen.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Nicht dargestellt wird im Detail, was inhaltlich zu prü­fen ist. Das müsste der gut ausgebildete Sachverständige am Schluss des Lehrgangs selbst wissen. Es wird hingegen anhand von Grundprinzipien und immer wieder auftretenden besonderen Frage­stellun­gen dargestellt, worauf bei einer Revision insbesondere zu achten ist und wie vor allem syste­ma­tisch ge­prüft werden kann.

Es versteht sich von selbst, dass in diesem Teilmodul viele Fragestellungen behandelt werden, die bereits in einem anderen Zusammenhang im Lehrgang erörtert wurden. Hier stehen sie nun im Kontext einer systematischen Gutachten­prüfung.

 

Eine Fülle von Details finden Sie im Haufe-Handbuch, insbesondere im Kapitel 8.3.

Vertiefungen finden Sie im Lehrbuch zur Immobilienbewertung, Kapitel 16.

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Abschlussprüfung

Prüfungsvorbereitung

Zur Prüfungsvorbereitung gibt es ein 6-tägiges Repetitorium, das jährlich ein Mal in Bonn stattfindet.

·    3 Klausuren zur Lernstandskontrolle (jeweils 60 Minuten)

·    schriftliche Abschlussprüfung
(120 Minuten)

·    mündliche Prüfung

Basis ist die Prüfungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Immobilienbewertung.

 

Der erfolgreiche Absolvent erhält ein Zertifikat zum Führen der Bezeichnung

„Sachverständige/r für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib)“

sowie auf Antrag ein entsprechendes Siegel.

 

Der Lehrgang orientiert sich an einem vorgegebenem Anforderungsprofil, das Sie vielleicht gelegentlich lesen.  Anforderungsprofil dieses Lehrgangs

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