Prüfungsrichtlinie
Prüfungsrichtlinie
der Zertifizierungsstelle
für Personal PersCert TÜV
der TÜV Rheinland Bildung und
Consulting GmbH für die Ausbildung
„Sachverständige/r für die
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)“
Die Prüfung „Sachverständige/r für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)“ wird von der unabhängigen Personalzertifizierungsstelle PersCert TÜV durchgeführt. Diese stellt sicher, dass die Prüfungen aller Lehrgänge nach den gleichen Kriterien und Voraussetzungen durchgeführt werden und somit qualitativ vergleichbar sind.
Zur Teilnahme an der
Prüfung ist nur berechtigt, wer mindestens 7 von 10 Modulen des Lehrgangs „Sachverständige/r für die
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)“ der TÜV-Akademie
besucht hat.
In der Mitte des Lehrgangs
wird eine schriftliche Zwischenprüfung (120 Minuten) durchgeführt. Geprüft
werden die bis dahin vermittelten Lehrgangsinhalte. Die Zwischenprüfung bietet
– ohne Risiko einer Verschlechterung der Ausgangslage in der Abschlussprüfung –
die Chance, bis zu 10 Bonuspunkte (von maximal 40 erreichbaren Punkten) in die
Wertung der Abschlussprüfung vorab einzubringen.
§2
Bei Nichterlangen von Bonuspunkten kann die Zwischenprüfung
einmal wiederholt werden.
§1
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und
einem mündlichen Teil.
§2
Die schriftliche Abschlussprüfung dauert 240 Minuten und
behandelt den gesamten vermittelten Lehrstoff und wird von einem Vertreter der
PersCert TÜV durchgeführt.
§3
Das Prüfungsgremium für die mündliche Abschlussprüfung
besteht je Prüfungsgruppe aus zwei Fachprüfern und einem Vertreter der PersCert
TÜV.
Die mündliche Abschlussprüfung dauert ca. 15 min. pro
Prüfling und wird in Gruppen zu je zwei Prüflingen abgenommen, die vor
Prüfungsbeginn einander zugelost werden. Den jeweiligen Prüfungsgruppen werden
sodann zwei Fachprüfer zugelost.
Die Prüflinge werden von beiden Prüfern gemeinsam geprüft
und getrennt bewertet. Dabei kann jeder Fachprüfer maximal die Hälfte der zu vergebenden
Punkte verteilen. Aus der Addition der Punktwerte der einzelnen Prüfer ergibt
sich das Ergebnis der mündlichen Abschlussprüfung.
Ein Vertreter der PersCert TÜV ist bei allen
Abschlussprüfungen anwesend und führt ein Prüfungsprotokoll.
§4
Die Ergebnisse der schriftlichen Einzelprüfungen und der
mündlichen Abschlussprüfung, sowie eventuelle Bonuspunkte aus einer vorherigen
Zwischenprüfung, werden zu einer Gesamtzahl der erreichten Punkte summiert.
§5
Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling mindestens
80% der in der Abschlussprüfung erreichbaren Punkte erreicht hat.
Bonuspunkte aus einer vorherigen Zwischenprüfung werden dabei angerechnet.
§6
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung darf einmal
wiederholt werden.
§7
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die
Prüfungsteilnehmer ein Zertifikat der PersCert TÜV Bereich TAR-Zert und sind
berechtigt, folgenden Titel zu führen:
Sachverständige/r
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
§8
Das Zertifikat darf nur so verwendet werden, wie es
ausgestellt wird. Die auszugsweise Benutzung von Logos/Zeichen der/s TGA, TÜV,
DAR ist nicht zulässig.
Köln, Juli 2008
Ihr Ansprechpartner der
Personalzertifizierungsstelle
Dipl.-Ing. Thomas Behrends
Leiter PersCert TÜV Bereich QM
Berechnungsbeispiele
Zwischenprüfung
|
Abschlussprüfung |
Ergebnis |
||
|
erreichte
Punkte von möglichen 40 |
ergibt
Bonuspunkte |
erreichte
Punkte von möglichen 100 |
Punkte aus
der Abschlussprüfung plus Bonuspunkte |
bestanden
? (mindestens
80 Punkte) |
|
32 |
2 |
76 |
78 |
nein |
|
28 |
0 |
81 |
81 |
ja |
|
36 |
6 |
78 |
84 |
ja |
|
38 |
8 |
71 |
79 |
nein |
|
37 |
7 |
95 |
102 |
ja |
|
33 |
3 |
77 |
80 |
ja |
|
24 |
0 |
78 |
78 |
nein |