Prüfungsrichtlinie

 

 

Prüfungsrichtlinie

der Zertifizierungsstelle für Personal PersCert TÜV

der TÜV Rheinland Bildung und Consulting GmbH für die Ausbildung

„Sachverständige/r für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)“

 

 

I.          Allgemeines

 

Die Prüfung „Sachverständige/r für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)“ wird von der unabhängigen Personalzertifizierungsstelle PersCert TÜV durchgeführt. Diese stellt sicher, dass die Prüfungen aller Lehrgänge nach den gleichen Kriterien und Voraussetzungen durchgeführt werden und somit qualitativ vergleichbar sind.

 

 

II.         Voraussetzungen zur Teilnahme

 

Zur Teilnahme an der Prüfung ist nur berechtigt, wer mindestens 7 von 10 Modulen  des Lehrgangs „Sachverständige/r für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)“ der TÜV-Akademie besucht hat.

 

 

III.        Zwischenprüfung

 

§1

In der Mitte des Lehrgangs wird eine schriftliche Zwischenprüfung (120 Minuten) durch­geführt. Geprüft werden die bis dahin vermittelten Lehrgangsinhalte. Die Zwischenprüfung bietet – ohne Risiko einer Verschlechterung der Ausgangslage in der Abschlussprüfung – die Chance, bis zu 10 Bonuspunkte (von maximal 40 erreichbaren Punkten) in die Wertung der Abschlussprüfung vorab einzu­bringen.

 

§2

Bei Nichterlangen von Bonuspunkten kann die Zwischenprüfung einmal wiederholt werden.

 

 

IV.       Abschlussprüfung

 

§1

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

 

§2

Die schriftliche Abschlussprüfung dauert 240 Minuten und behandelt den gesamten vermittelten Lehrstoff und wird von einem Vertreter der PersCert TÜV durchgeführt.

 

§3

Das Prüfungsgremium für die mündliche Abschlussprüfung besteht je Prüfungsgruppe aus zwei Fachprüfern und einem Vertreter der PersCert TÜV.

 

Die mündliche Abschlussprüfung dauert ca. 15 min. pro Prüfling und wird in Gruppen zu je zwei Prüflingen abgenommen, die vor Prüfungsbeginn einander zugelost werden. Den jeweiligen Prüfungsgruppen werden sodann zwei Fachprüfer zugelost.

 

Die Prüflinge werden von beiden Prüfern gemeinsam geprüft und getrennt bewertet. Dabei kann jeder Fachprüfer maximal die Hälfte der zu vergebenden Punkte verteilen. Aus der Addition der Punktwerte der einzelnen Prüfer ergibt sich das Ergebnis der mündlichen Abschlussprüfung.

 

Ein Vertreter der PersCert TÜV ist bei allen Abschlussprüfungen anwesend und führt ein Prüfungs­protokoll.

 

§4

Die Ergebnisse der schriftlichen Einzelprüfungen und der mündlichen Abschlussprüfung, sowie eventuelle Bonuspunkte aus einer vorherigen Zwischenprüfung, werden zu einer Gesamtzahl der erreichten Punkte summiert.

 

§5

Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling mindestens 80% der in der Abschlussprüfung erreichbaren Punkte erreicht hat. Bonuspunkte aus einer vorherigen Zwischen­prüfung werden dabei angerechnet.

 

§6

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung darf einmal wiederholt werden.

 

§7

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ein Zertifikat der PersCert TÜV Bereich TAR-Zert und sind berechtigt, folgenden Titel zu führen:

 

Sachverständige/r für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)

 

§8

Das Zertifikat darf nur so verwendet werden, wie es ausgestellt wird. Die auszugsweise Benutzung von Logos/Zeichen der/s TGA, TÜV, DAR ist nicht zulässig.

 

Köln, Juli 2008

 

 

Ihr Ansprechpartner der Personalzertifizierungsstelle

 

Dipl.-Ing. Thomas Behrends

Leiter PersCert TÜV Bereich QM

 

 

 

Anlage zu der Prüfungsrichtlinie

 

 

Berechnungsbeispiele

 

 

Zwischenprüfung

 

Abschlussprüfung

Ergebnis

erreichte Punkte von möglichen 40

ergibt Bonuspunkte

erreichte Punkte von möglichen 100

Punkte aus der Abschlussprüfung plus Bonuspunkte

bestanden ?

(mindestens 80 Punkte)

 

32

 

2

76

78

nein

 

28

 

0

81

81

ja

 

36

 

6

78

84

ja

 

38

 

8

71

79

nein

 

37

 

7

95

102

ja

 

33

 

3

77

80

ja

 

24

 

0

78

78

nein

 

 

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