Prüfungsordnung

 

 

 

Prüfungsordnung zur Kompakt-Ausbildung

der Deutschen Gesellschaft für Immobilienbewertung

 

 

Diese Prüfungsordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kompakt-Ausbildung der degib.

 

 

1. Teile der Prüfung

     1.1  Zu Beginn der Blöcke 2,3 und 4 wird jeweils eine Klausur zur Lernkontrolle (60 Minuten) gestellt.

     1.2  Eine Abschlussprüfung beinhaltet eine schriftliche Prüfung (120 Minuten) und eine mündliche Prüfung (pro Kandidatenpaar 30 Minuten).

     1.3  Teil der Abschlussprüfung ist auch die Anfertigung eines Gutachtens.

 

2. Umfang der Prüfungsteile

     2.1  Die Lernkontrollen zu 1.1 beinhalten die Lerninhalte des jeweils voran­gegangenen Blocks.

     2.2  Die Abschlussprüfung zu 1.2 beinhaltet sowohl im schriftlichen Teil als auch im mündlichen Teil die Lerninhalte aller Blöcke.

     2.3  Das Gutachten soll in Aufbau und Form dem entsprechen, was im Block 2 vermittelt wurde.

 

3. Beurteilung der Prüfungsteile

     3.1  Bei den Lernkontrollen (schriftliche Prüfungen zu 1.1) können jeweils maximal 20 Punkte erreicht werden. Ab 16 Punkten (80 Prozent der Maximalleistung) gilt eine Prüfung als bestanden. Eine nicht bestandene oder abgeleistete Lernkontrolle hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Abschluss­prüfung. Jeder Punkt, der 16 Punkte überschreitet, wird jedoch als „Bonus­punkt“ auf die Punktzahl der Abschlussprüfung vorab angerechnet.

     3.2  Bei der schriftlichen Abschlussprüfung können maximal 40 Punkte erreicht werden.
Bei der mündlichen Abschlussprüfung können maximal 40 Punkte erreicht werden.

     3.3  Bei der Beurteilung des eingereichten Gutachtens können maximal 20 Punkte erreicht werden.

 

4. Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen mit den jeweils erreichbaren Punkten:

     4.1  Schriftliche Abschlussprüfung (max. 40 Punkte)

     4.2  Mündliche Abschlussprüfung (max. 40 Punkte)

     4.3  Eingereichtes Gutachten (max. 20 Punkte)

Eine Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn mitsamt den Bonuspunkten aus den Lern­kontrollen (schriftliche Prüfungen zu 1.1) insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht worden sind.

 

5. Wiederholung von Prüfungsteilen

     5.1  Bei den Lernkontrollen (schriftliche Prüfungen zu 1.1) sind Wiederholungen grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn aus persönlichen Gründen (zum Beispiel Krankheit, zu spätes Erscheinen etc) nicht zur Prüfung angetreten oder eine Prüfung abgebrochen wurde.

     5.2  Eine nicht bestandene Abschlussprüfung gemäß 4. kann in dem nächst folgenden Lehrgang einmal wiederholt werden. Dabei werden vorher erbrachte Bonuspunkte angerechnet.

 

6. Zertifikat der degib

Nach bestandener Abschlussprüfung stellt die Deutsche Gesellschaft für Immobilien­bewertung e.V. (degib) ein entsprechendes Zertifikat aus. Dieses Zertifikat berechtigt den/die Teilnehmer/in fünf Jahre, gerechnet vom Tag der bestandenen Prüfung an, sich

„Sachverständige/r für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken (degib)“

zu nennen. Spätestens alle fünf Jahre, gerechnet vom Tag der bestandenen Prüfung an, ist ein erneutes Prüfungsgespräch mit mindestens ausreichendem Ergebnis vor dem Prüfungsausschuss der degib-Akademie abzulegen.

Zur Sicherstellung der fachlichen Qualifikation des Zertifikatsinhabers hat dieser eine jährliche Weiterbildung von mindestens 2 Tagen im Sachgebiet der Immobilien­bewertung nachzuweisen. Diesbezügliche Nachweise, z.B. Teilnahmebestätigungen, müssen der degib-Akademie unaufgefordert bis spätestens zum 31. Januar des auf das Nachweisjahr folgenden Kalenderjahres vorgelegt werden. Die Vorlage der Nachweise hat erstmals für das auf das Prüfungsjahr folgende Kalenderjahr zu erfolgen.

Für die Überwachung der Qualitätsstandards und Prüfung der Weiterbildungs­aktivitäten der Sachverständigen wird eine Gebühr von 40 EUR inkl. 19 % ges. MwSt. erhoben.

 

Das Zertifikat berechtigt auch, ein personalisiertes Siegel sowie das Logo der degib zu benutzen, sofern eine ordentliche Mitgliedschaft in der degib vorliegt.

 

 

 

Deutsche Gesellschaft für Immobilienbewertung e.V.

Der Vorstand

Bonn und Dortmund, im April 2012

 

 

 

 

Kommentierung der Prüfungsordnung

 

Diese Prüfungsordnung soll sicherstellen, dass eine gewisse intrinsisch motivierte hohe Lernbereitschaft entsteht. Dies wird bereits zu Anfang durch die drei Lern­kontrollen erreicht, welche bei Misserfolg zwar nicht unbedingt den Gesamterfolg gefährden, jedoch bei Erfolg vorab Bonuspunkte in das Ergebnis der Abschluss­prüfung einbringen und damit das Ablegen der Abschlussprüfung erleichtern helfen.

Die Prüfungsleistung durch Einreichen eines Gutachtens soll sicherstellen, dass auch eine gewisse Praxistauglichkeit bescheinigt werden kann.

Es wurde die Hürde, dass in der Abschlussprüfung mindestens 80 Punkte erreicht werden müssen, geschaffen. Damit soll das Niveau des Abschlusses dokumentiert sein.

Der Berechnungsmodus für die Punkte in der Abschlussprüfung lässt zu, dass auch bei einer unbefriedigenden Leistung in einem Prüfungsteil ein Ausgleich stattfinden kann. Zur Illustration dessen vier Beispiele:

 

Lernkontrolle aus Block 2

Lernkontrolle aus Block 3

Lernkontrolle aus Block 4

ge­samte Bonus­punkte

schriftliche Abschluss­prüfung

mündliche Abschluss­prüfung

Gutachten

Ergebnis

15 Punkte von max. 20

ergibt 0 Bonus­punkte

19 Punkte von max. 20

ergibt 3 Bonus­punkte

zur Prüfung nicht angetreten

ergibt 0 Bonus­punkte

3

32 Punkte von max. 40

30 Punkte von max. 40

19 Punkte von max. 20

84 Punkte

Abschluss­prüfung bestanden

17 Punkte von max. 20

ergibt 1 Bonus­punkt

16 Punkte von max. 20

ergibt 0 Bonus­punkte

19 Punkte von max. 20

ergibt 3 Bonus­punkte

4

29 Punkte von max. 40

31 Punkte von max. 40

13 Punkte von max. 20

77 Punkte

Abschluss­prüfung nicht bestanden

19 Punkte von max. 20

ergibt 3 Bonus­punkte

zur Prüfung nicht angetreten

ergibt 0 Bonus­punkte

20 Punkte von max. 20

ergibt 4 Bonus­punkte

7

38 Punkte von max. 40

37 Punkte von max. 40

19 Punkte von max. 20

101 Punkte

Abschluss­prüfung bestanden

19 Punkte von max. 20

ergibt 3 Bonus­punkte

20 Punkte von max. 20

ergibt 4 Bonus­punkte

20 Punkte von max. 20

ergibt 4 Bonus­punkte

11

13 Punkte von max. 40

38 Punkte von max. 40

19 Punkte von max. 20

81 Punkte

Abschluss­prüfung bestanden

 

 

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